Stellen Sie sich hier Ihre Heilmittelverordnung oder umgangssprachlich auch “Physiotherapie-Rezept” etc. bekannt zusammen. Wir empfehlen nur bei bekannten Verordnungen alle Bereiche auszufüllen!
Folgende Leistungen können verordnet werden:
Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie